E-Postbrief – äh, geht’s noch?
Vielleicht hast du schon von dieser revolutionär tollen Idee unserer Deutschen Post Wind bekommen, wenn nicht, erklär ich’s kurz: Die Post will es seinen Kunden ermöglichen, eine Art Brief im Internet zu verschicken, und zwar für den selben Preis wie einen analogen, herkömmlichen Brief. Na, rattert’s im Kopf? Déjà Vu-Effekt? Richtig, das ganze klingt nach E-Mail!
Doch weit gefehlt, du Dummerchen! Das tolle am E-Postbrief ist, dass das ganze totaaal sicher ist und deine Privatsphäre schützt! Weiterhin verspricht dir die Post, dass du damit den herkömmlichen Brief komplett ersetzten kannst, also dass diese Briefe auch rechtverbindlich sein können – normalerweise musstest du die meisten Vertäge per Unterschrift besiegeln, was bisher nur per Post oder Fax ging, doch ab jetzt kannst du das (angeblich) auch per Mail inkl digitaler Unterschrift. Klasse, oder?
Und weil sich zuvor jeder erst mit Ausweis anmelden muss, wird dein Postfach natürlich auch nicht vollgespammt werden können, weder von pöhsen Spamkiddies noch von umsatzgeilen Unternehmen. Toll, oder?
Ihr mögt an meiner Schreibweise erkennen, dass natürlich längst nicht alles so heile Welt ist, wie es uns die Deutsche Post vormachen will. Den Verdacht hatte ich persönlich schon bei dem Propaganda Werbeheftchen, bestätigt wurde er jedoch entgültig, als ich auf den tollen lawblog.de gestoßen bin, den ich euch auch weiterhin ans Herz legen will. Dort wird in dem Beitrag “Der supertolle E-Postbrief” auf den gutjahr.biz-Blog gelinkt, wo der Betreiber von lawblog, ein Kollege von ihm und der namensgebende Richard Gutjahr sich hier mal die AGB genauer angeschaut haben:
“Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet”, das verspricht die Deutsche Post AG mit ihrem neuen E-Postbrief. Kompliziert, teuer, nicht besonders sicher, so ein erstes knallhartes Urteil der Stiftung Warentest. Doch es kommt noch schlimmer. Mit den beiden Rechtsanwälten Udo Vetter und Thomas Stadler habe ich mir mal das Kleingedruckte vorgenommen. Soviel vorweg: bei manchen Passagen geht richtig die Post ab.
Ich kann euch nur eindringlich darum bitten, diesen Beitrag genau durchzulesen! Es handelt sich dabei nicht um eine fixe Schnapsidee, sondern eventuell im schlimmsten Fall um das offizielle Kommunikationsmedium von morgen. Auch solltet ihr über die rechtlichen Begebenheiten Bescheid wissen, die euch auch betreffen könnten!
Für alle, die meinen, für sowas doch zu wenig Zeit zu haben oder erstmal einen Anreger brauchen, hier das Video von den beiden – Anschauen lohnt sich defintiv!
Nachtrag:
Quasi gleichzeitig zu meinem Beitrag hat heise.de dazu etwas verfasst. Dort wird auch auf den gutjahr.biz-Blog verwiesen, doch das ganze ist noch etwas detaillierter beschrieben.


Thx Buntspecht war wieder mal ein Superpost und sehr informativ.
:)
Hallo,
wir haben festgestellt, dass zu einigen Punkten in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum E-POSTBRIEF zusätzlicher Informationsbedarf besteht. Die identifizierten Punkte haben wir in einer eigenen FAQ erläutert, diese finden Sie hier: http://go.post.de/w4hao
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF